Ansprechpartnerin: Judith Hiller
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S2062401: Folgen einer fehlerhaften Personalratsbeteiligung |
Die Nichtbeteiligung oder fehlerhafte Beteiligung der Personalvertretung hat unterschiedliche Rechtsfolgen für die arbeits- und beamtenrechtlichen Maßnahmen einer Dienststelle. Eine Arbeitgeberkündigung ist wegen fehlender Personalratsbeteiligung unwirksam, ein ohne Beteiligung des Personalrats abgeschlossenes Arbeitsverhältnis ist dagegen wirksam, und die Dienststelle ist zur Entgeltzahlung verpflichtet.
Im Rahmen des Seminars werden die unterschiedlichen Handlungs- und Sanktionsmöglichkeiten der Personalräte bei fehlerhafter Beteiligung aufgezeigt, vom Beschäftigungsverbot im Wege eines Beschlussverfahrens bis hin zur Feststellung einer Unwirksamkeit von getroffenen Vereinbarungen der Dienststelle oder der Nichtdurchführung einer Maßnahme im einstweiligen Anordnungsverfahren. Einzelne Handlungsanleitungen mit praxisbezogenen Übungen werden im Seminar vorgestellt.
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Seminarinhalte:
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Zielgruppe: | Personalräte und Mitarbeiter*innen von Dienststellenleitungen, die sich mit Personalvertretungsfragen beschäftigen. | |||
Anmeldung: | Zum Anmeldeformular gelangen Sie hier. | |||
Termin | Meldeschluss | Ort | Dozentin | Gebühr |
10.06.2024 09:00 – 15:30 Uhr | 26.05.2024 | Panoramastraße 1 10178 Berlin | Frau Monika Hermann | 189,00 € |