Fortbildungslehrgänge zur Vorbereitung auf die Erste Angestelltenprüfung (AI-Lehrgang)

 

Zulassungsvoraussetzungen

Folgende Anforderungen werden an die Vorbildung gestellt:

 

  • allgemeine schulische und/oder berufliche Abschlüsse

  • Erfahrungen aus beruflicher Tätigkeit nach dem Berufsbild des Verwaltungsfachangestellten

 

Von den Angaben über die Voraussetzungen der Lehrgangsteilnahme sind die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung zu unterscheiden, die sich aus der Prüfungsordnung ergeben.

 

Stundenplan

Für jeden Lehrgang wird ein Stundenplan erstellt, der mit der Vermittlung grundlegender und fachübergreifender Kenntnisse und Fertigkeiten beginnt und zunehmend auf die fachbezogenen Inhalte eingeht. Der inhaltliche Zusammenhang artverwandter Rechtsgebiete wird bei der Gestaltung des Stundenplanes berücksichtigt.

Die konkrete Unterrichtsform richtet sich nach der aktuellen Beschlusslage der Verbandsversammlung zum Zeitpunkt der Unterrichtsdurchführung.

 

Der lange Planungsvorlauf kann auch Stundenplanveränderungen notwendig machen. Die im Stundenplan vorgesehenen Reservetage ermöglichen es ausgefallene Veranstaltungen nachzuholen.

 

Nach Bekanntgabe der Prüfungsfächer wird ein Repetitorium angeboten, in dem in prüfungsrelevanten Fächern intensive Wiederholungen und Vorbereitungen auf die schriftliche und mündliche Prüfung erfolgen. Dabei werden besonders die Themenschwerpunkte in den einzelnen prüfungsrelevanten Fächern mit einem hohen Lernbedarf aufgearbeitet.

 

Innerhalb der geplanten Unterrichtsstunden wird der Stoffplan von den Dozenten vollständig im Unterricht abgehandelt, denn der Stoffplan stellt die inhaltlichen Vorgaben für die Prüfungsaufgaben dar. Aus den Lernzielen ergibt sich jeweils die Intensität der Kenntnisvermittlung. Diejenigen Schwerpunkte, die mit einer geringen Lernzielstufe ausgewiesen sind, werden demzufolge von den Dozenten auch nur oberflächlich im Unterricht behandelt.

 

Lehrgangsdurchführung

Der Präsenzunterricht bietet gegenüber anderen Lernformen eine ganze Reihe von Vorteilen: Durch die Unterstützung des Dozenten können Grundlagen schnell und zielgerichtet erarbeitet werden. Unklarheiten, die beim häuslichen Lernen, beim Lesen von Fachliteratur usw. auftreten, können schnell beseitigt werden. Kenntnisse und Fertigkeiten werden durch Anwendung und Wiederholung vertieft.

Die Übungsklausuren ermöglichen eine gute Vorbereitung auf die Abschlussprüfung.

 

Selbstverständlich besteht jederzeit die Möglichkeit, sich bei individuellen fachlichen Fragen und Lernschwierigkeiten schriftlich, telefonisch oder auch persönlich an den zuständigen Fachbereichsleiter zu wenden.

 

Fehlzeiten

Fehlzeiten im Unterricht werden in den Anwesenheitslisten erfasst. Am Ende des Lehrganges werden die individuellen Fehlzeiten festgestellt. Für die Zulassung zur Abschlussprüfung muss eine regelmäßige Teilnahme an den im Lehrplan vorgegebenen Unterrichtsstunden nachgewiesen werden.

 

Bei krankheitsbedingten Fehlzeiten wird eine Kontaktaufnahme mit dem Sachbearbeiter/der Sachbearbeiterin empfohlen, um rechtzeitig eine Vorgehensweise abzustimmen, die die Zulassung zur Abschlussprüfung ermöglicht.

 

Klausuren

Im Rahmen des Unterrichts werden in allen Fächern Klausurarbeiten angeboten, die auf das Lehrgangsziel (Prüfungsniveau, Prüfungsumfang) vorbereiten und vom Dozenten korrigiert und bewertet werden. Der Dozent hilft dem Lehrgangsteilnehmer individuell, indem er den einzelnen Lösungsweg nachvollzieht, eventuell Fehlüberlegungen aufzeigt und Hinweise zum richtigen oder besseren Lösungsweg gibt.

 

Klausurenkurse

Bei Bedarf werden zusätzliche Klausurenkurse außerhalb der Unterrichtsveranstaltungen angeboten. Die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis, wobei die Anzahl der Teilnehmer begrenzt sein muss.

 

In den Kursen können die Kenntnisse und Fertigkeiten vertieft werden, die für eine methodisch einwandfreie Fallbearbeitung zwingend erforderlich sind. Es werden Übungen mit prüfungsrelevanten Fragestellungen in einer teilnehmerorientierten Seminarveranstaltung durchgeführt.

 

Nähere Informationen zur Durchführung derartiger Klausurenkurse werden mit den Lehrgängen rechtzeitig abgestimmt.

Alternativ können künftig auch Klausuraufgaben mit prüfungsrelevanten Inhalten angefordert werden. In einem vorgegebenen zeitlichen Rahmen wird eine Klausurlösung erarbeitet und dem Studieninstitut zur Korrektur zugeleitet.

 

Literatur

Jeder Lehrgangsteilnehmer sollte über alle für das Verwaltungshandeln notwendigen Bundes- und Landesgesetze verfügen. Da in der schriftlichen und mündlichen Prüfung nur unkommentierte Gesetzestexte verwendet werden dürfen, sollten die handschriftlichen Eintragungen in den Gesetzestexten auf Verweise beschränkt bleiben.

 

Im Hinblick auf das notwendige unterrichtsbegleitende Selbststudium eignen sich auch besonders ausgewählte Lehrbücher und Skripte, die in Abstimmung mit den unterrichtenden Fachdozenten beschafft werden.

 

Selbststudium

Unterrichtsbegleitendes zusätzliches Selbststudium wird unerlässlich sein. Das Selbststudium ist zum Einen erforderlich für die individuelle Vor- und Nachbereitung der Präsenzveranstaltungen, zum Anderen auch für das selbständige Erarbeiten einzelner Lerninhalte. Von den Dozenten erhalten Sie hierfür in allen Fächern Hinweise, Übungsfälle usw.

 

Kleine Arbeitsgruppen lassen sich in gewissem Umfang auch selbst aufbauen, etwa wenn man mit jemandem aus dem eigenen oder einem anderen Lehrgang zumindest zeitweise gemeinschaftlich lernt. Eventuell fördert auch Ihre Verwaltung das Selbststudium, indem sie einen fachkundigen Mitarbeiter bestimmt, den Sie von Zeit zu Zeit um fachlichen Rat fragen können.

 

In jedem Fall sollte sich jeder Lehrgangsteilnehmer aktiv am Unterrichtsgespräch beteiligen.

 

Prüfungsverfahren

Rechtsgrundlage bildet die beiliegende Prüfungsordnung zur Durchführung von Fortbildungsprüfungen für Angestellte im kommunalen Verwaltungsdienst vom 23.02.1996 des Studieninstitutes für kommunale Verwaltung Brandenburg in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 16.09.1999.

 

Die Prüfungstermine werden rechtzeitig bekannt gegeben.

 

Für jeden einzelnen Prüfungsbewerber werden nach Ablauf der Anmeldefrist die Zulassungsvoraussetzungen geprüft. Spätestens einen Monat vor Prüfungsbeginn erhält der Prüfungsbewerber die Zulassung. Mit der Zulassung werden auch Prüfungszeitpunkt und Prüfungsort bekannt gegeben. Frühestens sechs Wochen und spätesten vier Wochen vor der schriftlichen Prüfung werden allen Prüfungsbewerbern die Prüfungsfächer mitgeteilt, auf die sich die schriftliche Prüfung erstreckt.

 

Im Rahmen der schriftlichen Prüfung sind zwei Arbeiten über jeweils 180 Minuten aus den Fächern

 

  • Staats- und Verfassungskunde

  • Allgemeines Verwaltungsrecht

  • Kommunales Verfassungsrecht

  • Öffentliches Finanzmanagement (internes Rechnungswesen)

  • Öffentliches Finanzmanagement (externes Rechnungswesen)

 

und zwei Arbeiten über jeweils 120 Minuten aus den Fächern

 

  • Bürgerliches Recht

  • Öffentliches Dienstrecht

  • Ordnungsrecht

  • Sozialrecht

  • Organisations- und Verhaltenslehre anzufertigen.

 

Die Prüfungsarbeiten werden ohne Namensangabe, also anonym, geschrieben und jeweils von zwei Mitgliedern eines Prüfungsausschusses korrigiert und bewertet. Bei abweichender Benotung bewertet der Prüfungsausschuss die Arbeit endgültig. Erst nach endgültiger Bewertung sämtlicher Arbeiten wird die Anonymität aufgehoben.

 

Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung entscheidet über die Zulassung zur mündlichen Prüfung.

 

Der Prüfling wird zur mündlichen Prüfung nicht zugelassen, wenn drei schriftliche Arbeiten geringer als „ausreichend“ (4) bewertet sind oder zwei schriftliche Arbeiten geringer als „ausreichend“ (4) bewertet sind und kein Ausgleich durch die anderen Arbeiten erreicht wird. Dabei ist eine mit „mangelhaft“ (5) bewertete Arbeit durch eine mit „befriedigend“ (3) bewertete Arbeit ausgeglichen. Wird eine Prüfungsleistung mit „ungenügend“ (6) bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

 

Frühestens sechs Wochen und spätestens vier Wochen vor der mündlichen Prüfung wird der Prüfling zur mündlichen Prüfung zugelassen. Gleichzeitig werden die Prüfungsfächer, auf die sich die Prüfung erstreckt, sowie der Prüfungsort mitgeteilt.

 

Die mündliche Prüfung findet in Gruppen, in der Regel zu vier Personen, statt, umfasst vier Fächer und dauert zwei bis drei Stunden je Gruppe. Nach der mündlichen Prüfung stellt der Prüfungsausschuss das Gesamtergebnis der Prüfung fest und teilt dieses dem Prüfling mit. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses werden ausschließlich die Prüfungsleistungen berücksichtigt.

 

Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens die Note „ausreichend“ erreicht wurde. Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden.

 

Der Erwerb grundlegender Fachkenntnisse wird nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes tatsächlich und ausdrücklich nur mit der erfolgreich abgeschlossenen Prüfung nachgewiesen.

 

Über eine eventuelle Befreiung von der Prüfungspflicht kann nach der derzeitigen Rechtslage nur der Dienstherr entscheiden. Regelungen, wie sie beispielsweise in anderen Bundesländern in Form tarifrechtlicher Vereinbarungen existieren (z. B. Befreiung von der Prüfungspflicht nach Vollendung des 40. Lebensjahres), gelten im Land Brandenburg nicht.

 

Im Fall einer Prüfungsbefreiung werden Teilnahmezertifikate ausgestellt, die den Lehrgangsbesuch bescheinigen.

 

Die Brandenburgische Kommunalakademie hat seit seiner Gründungsphase im Juni 1991 allein mehr als 100 derartiger AI-Lehrgänge durchgeführt, so dass den Teilnehmern eine qualitativ hochwertige auf den bisherigen Erfahrungen basierende und interessante Fortbildung mit in der Erwachsenenbildung erfahrenen Dozenten zugesichert werden kann.

 

Selbstverständlich steht das Mitarbeiterteam der Brandenburgischen Kommunalakademie für alle weiteren Fragen, die in dieser kurzen Einführung nicht behandelt werden konnten, gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

Lehrgangsbeginn:

10. Januar 2025 in Berlin (Freitag und teilweise Mittwoch)

7. März 2025 in Potsdam (Freitag und teilweise Montag)

 

Der Lehrgang umfasst 480 Unterrichtsstunden und findet an max. 2 Tagen pro Woche statt.

 

Das Anmeldeformular für den Lehrgang können Sie hier downloaden.

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Sandra Liebl
Tel.: 0331 23028-23
E-Mail: