Ansprechpartnerin: Judith Hiller
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S7972501: Das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot
Bei der Erteilung wasserrechtlicher Gestattungen verlangt die Rechtsprechung von der Verwaltung ausnahmslos die Prüfung der Vorgaben des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbots und Verbesserungsgebots sowie eine gegebenenfalls zu erteilende Ausnahme. Die rechtssichere Prüfung dieser Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie, die in deutsches Recht umgesetzt sind, bereitet in der Praxis große Schwierigkeiten, so dass Klagen wegen einer fehlerhaften Prüfung bzw. Anwendung des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbots und Verbesserungsgebots oft erfolgreich sind.
Im Seminar werden die rechtlichen Grundlagen der Prüfung und die praktische Anwendung anhand von Beispielen und Gerichtsentscheidungen erläutert.
Seminarinhalte:
Rechtsgrundlagen des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbots und des Verbesserungsgebots
Grundlegende Rechtsprechung - Vorgaben für die Prüfung und offene Fragen
Inhalte der Prüfung auf Basis des wasserwirtschaftlichen Fachbeitrags bzw. Fachbeitrags Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Unterschiede zwischen der Prüfung hinsichtlich der Auswirkungen auf oberirdische Gewässer und auf Grundwasser
Möglichkeiten der behördlichen Zulassung bei Verschlechterungsprognose durch Ausnahmegenehmigung
Der Dozent Herr Klaus-D. Fröhlich ist seit über 15 Jahren als Rechtsanwalt überwiegend im Umweltrecht tätig. Neben der originär anwaltlichen Tätigkeit besitzt er umfangreiche Erfahrungen in der rechtswissenschaftlichen Bearbeitung von Forschungsprojekten, u. a. für das Umweltbundesamt (UBA) sowie für die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG). Zuvor war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht von Herrn Prof. Dr. Rüdiger Breuer, einem der führenden Umweltrechtler Deutschlands, an der Universität Trier sowie als Geschäftsführender Assistent im Institut für das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft an der Universität Bonn tätig. Seit über 20 Jahren ist Herr Fröhlich als Referent bei verschiedenen Bildungseinrichtungen sowie als Lehrbeauftragter für Umweltrecht an der Universität Duisburg-Essen aktiv. Neben seiner Anwalts- und Lehrtätigkeit schreibt er Fachartikel und -bücher im Wasser- und Umweltrecht und wirkt in mehreren interdisziplinären Arbeitsgruppen der DWA im Bereich Wasserwirtschaft mit.
Zielgruppe: | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Wasserbehörden oder Behörden, die über wasserrechtliche Belange mitentscheiden. | |||
Anmeldung: | Zum Anmeldeformular geht es hier. | |||
Termin | Meldeschluss | Ort | Dozent | Gebühr |
17.12.2025, 09:00 – 15:30 Uhr | 02.12.2025 | Panoramastr. 1 10178 Berlin | Herr Klaus-D. Fröhlich | 189,00 € |