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S2932501: Führungskräfte und Gleichstellungsbeauftragte

 

 

Führungskräfte sind wie die Dienststellenleitung der Förderung der Umsetzung des Bundes- bzw. Landesgleichstellungsgesetzes besonders verpflichtet. Sie haben bei der Wahrnehmung ihrer Führungsaufgaben Gleichstellungsaspekte zu berücksichtigen. So dürfen sich Teilzeitbeschäftigung oder die Inanspruchnahme flexibler und mobiler Arbeitsformen nicht benachteiligend auswirken. Bei der Planung von Terminen sollen Führungskräfte vereinbarkeitsbedingte zeitliche Verfügbarkeiten berücksichtigen. 

 

Neben den Führungskräften sind insbesondere auch die Gleichstellungsbeauftragten gefordert, gesetzliche Vorgaben im täglichen Verwaltungshandeln aktiv umzusetzen. Wie kann eine am Ziel der Gleichstellung orientierte gute Zusammenarbeit von Führungskraft und Gleichstellungsbeauftragte in der Praxis aussehen?

 

Seminarinhalte:

  • Ziele der Gleichstellungsgesetze (BGleiG, Landesgleichstellungsgesetze)

  • Praktische Beispiele von Gender Mainstreaming

  • Diskriminierungssituation in der Verwaltungspraxis

  • Mobbing und sexualisierte Belästigung am Arbeitsplatz

  • Rechtsfolgen von unzulässigen Grenzüberschreitungen

  • Umgang mit grenzüberschreitenden Situationen

  • Einführung eines guten Beschwerdemanagements

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zielgruppe:Führungskräfte, Teamleiter/innen, Personalverantwortliche, Projektleiter/innen
Anmeldung:Zum Anmeldeformular gelangen Sie hier.
TerminMeldeschlussOrtDozent*inGebühr

16.07.2025

09:00 - 15:30 Uhr

 

 

01.07.2025Panoramastr. 1
10178 Berlin
Frau Monika Hermann189,00 €