S7952501: Effektiver Gewässerschutz – die Wasserbehörde als Ordnungsbehörde
Unsere Gewässer sind vielfältigen Beeinträchtigungen und Gefahren ausgesetzt. Den Wasserbehörden kommt die Aufgabe zu, diesen Beeinträchtigungen und Gefahren mit den Mitteln des Ordnungsrechts rechtssicher zu begegnen.
Das Seminar bietet einen systematischen Überblick über die verschiedenen verwaltungsrechtlichen Instrumentarien unter Berücksichtigung wasserrechtlicher Vorgaben. Es werden typische Fallkonstellationen anhand von praktischen Beispielen erläutert und der Erlass entsprechender Ordnungsverfügungen eingeübt. Hierbei werden auch Vorgaben aus neueren Gerichtsentscheidungen berücksichtigt und erläutert.
Seminarinhalte:
Ermächtigungsgrundlagen für ordnungsbehördliches Einschreiten
Abgrenzung des Wasserrechts von anderen Rechtsgebieten: Zuständigkeiten
Tatbestandliche Voraussetzungen des Einschreitens
Maßnahmen der Gefahrenabwehr, Gefahrerforschungseingriffe
Befugnisse der Wasserbehörden
Störerauswahl und sonstige Ermessensentscheidungen der Behörde
Aufbau und Durchsetzung einer Ordnungsverfügung sowie Handeln ohne Ordnungsverfügung
Ordnungsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht bzw. Strafrecht
Kostenerstattung
Der Dozent Herr Klaus-D. Fröhlich ist seit über 15 Jahren als Rechtsanwalt überwiegend im Umweltrecht tätig. Neben der originär anwaltlichen Tätigkeit besitzt er umfangreiche Erfahrungen in der rechtswissenschaftlichen Bearbeitung von Forschungsprojekten, u. a. für das Umweltbundesamt (UBA) sowie für die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG). Zuvor war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht von Herrn Prof. Dr. Rüdiger Breuer, einem der führenden Umweltrechtler Deutschlands, an der Universität Trier sowie als Geschäftsführender Assistent im Institut für das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft an der Universität Bonn tätig. Seit über 20 Jahren ist Herr Fröhlich als Referent bei verschiedenen Bildungseinrichtungen sowie als Lehrbeauftragter für Umweltrecht an der Universität Duisburg-Essen aktiv. Neben seiner Anwalts- und Lehrtätigkeit schreibt er Fachartikel und -bücher im Wasser- und Umweltrecht und wirkt in mehreren interdisziplinären Arbeitsgruppen der DWA im Bereich Wasserwirtschaft mit.
Zielgruppe:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Wasserbehörden sowie Wasser- und Bodenverbänden.