S3882401: Vergabe von Bauleistungen

30. 05. 2024 von Uhr

Am 19.02.2019 wurde die neue VOB/A 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die VOB/A 2019 ist ausweislich des Erlasses vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat von den öffentlichen Auftraggebern (auf Bundesebene) seit dem 01.03.2019 anzuwenden.

 

Auf Länderebene bedarf es für das Inkrafttreten hingegen Abänderungen der Verwaltungsvorschriften bzw. der Landesvergabegesetze, sofern diese keine dynamischen Verweise auf die jeweils gültige Fassung der VOB/A beinhalten.

 

Das Seminar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse, für eine rechtssichere und erfolgreiche Durchführung von bzw. Beteiligung an Vergabeverfahren nach der neuen VOB/A, insbesondere unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf den späteren Bauauftrag. Schwerpunktmäßig werden die Neuerungen der VOB/A 2019 behandelt. Dabei werden sowohl Parallelen als auch die Unterschiede zum Oberschwellenrecht aufgezeigt.

 

Fehler oder Versäumnisse bei der Vergabe der Bauleistungen haben nicht selten erhebliche Auswirkungen auf die spätere Auftragsausführung. Bauliche Verzögerungen, Nachtrags- und Gewährleistungsstreitigkeiten sind oftmals die zwingende Folge.

 

Unter Zugrundelegung des Ablaufes eines Bauvergabeverfahrens werden anhand von Fallbeispielen klassische Problemfelder anhand der neuen VOB/A 2019 praxisgerecht aufbereitet, thematisiert und diskutiert.

 

Seminarinhalte:

 

Zielgruppe:Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung und öffentlicher Unternehmen sowie Beschäftigte beratender Ingenieur- und Architektenbüros und privater Unternehmen, die sich an Vergabeverfahren beteiligen möchten.
TerminMeldeschlussDozentGebühr
30.05.2024
09:00 – 15:30 Uhr
12.05.2024Herr Jacob Scheffen200,00 €

 

Ansprechpartnerin: Judith Hiller

Tel.: 0331 23028-46

E-Mail:

 

Veranstaltungsort

Panoramastraße 1, 10178 Berlin

 

Weiterführende Links

Seminaranmeldung