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Ansprechpartnerin: Judith Hiller

Tel.: 0331 23028-46

Fax: 0331 23028-28

E-Mail:

 

S3032301: Kalkulation der Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Umsatzsteuer nach § 2b UstG wird berücksichtigt)

 

Öffentliche Friedhöfe stellen kulturelle Einrichtungen dar, welche die Ehrung der Toten und die Pflege des Andenkens ermöglichen. Die Pflege von Friedhöfen verursacht, wie alle kommunalen Leistungen, teils jedoch Kosten im erheblichen Maße. Diese werden im Idealfall den Hinterbliebenen in Rechnung gestellt. In diesem Seminar lernen die Teilnehmer, wie sie unter Befolgen der rechtlichen Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit dem in ihrem Bundesland geltenden Friedhofs- bzw. Bestattungsgesetz die Friedhofsgebühren berechnen. Dabei werden außerdem bundeslandspezifische Gerichtsurteile berücksichtigt, so dass die Teil-nehmer nach dem Seminar eine nachvollziehbare und in sich konsistente Kalkulation aufstellen können.

 

Seminarinhalte:

  • Kommunalabgabengesetz (KAG)
  • Friedhofs-/Bestattungsgesetz
  • Kostenerfassung, -verteilung, -umlage, -berechnung                                                                                                                                       
  • Berechnung von Preisanstiegen
  • Berücksichtigung von Vorhaltekosten
  • Umgang mit geplanten Investitionen
  • Überleitung von der Kalkulation in die Satzung
  • Alternative Kalkulation nach dem „Kölner Modell“, gerichtsfest
  • Übungen zur Kalkulation von Friedhofsgebühren inkl. Netto- und Bruttogebühren

 

Bitte mitbringen:

  • Taschenrechner

 

Zielgruppe:

Mitarbeiter von Kommunalverwaltungen und Friedhöfen, die sich anwendungsfähige Grundkenntnisse der Friedhofs-Gebührenberechnung und des damit verbundenen Gebühren- und Friedhofsrechtes aneignen wollen.

Anmeldung:

Zum Anmeldeformular gelangen Sie hier.

Termin

Meldeschluss

Ort

Dozent*in

Gebühr

29.08.2023 – 30.08.2023
09:00 – 16:00 Uhr

12.08.2023

Panoramastr. 1, 10178 Berlin

Herr Benjamin Wagner

398,00 €

 

 

 

 

Seminare

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01. 07. 2024 - Uhr bis Uhr

 

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