Seminare
Nächste Veranstaltungen:
S3122401: Strategisches Investitionsmanagement
05. 11. 2024 - Uhr – Uhr
S1662401: Erstellen und Gestalten von umfangreichen Textdokumenten
11. 11. 2024 - Uhr – Uhr
Der jährliche Stellenplan ist für praktisch jeden Mitarbeitenden der Kommunalverwaltung wichtig. Denn Beförderungen erfolgen nur, wenn der Stellenplan dies im konkreten Fall zulässt. In der Praxis stellt sich etwa die Frage, wie verbindlich der Stellenplan eigentlich ist. Wird die Organisationskompetenz des Hauptverwaltungsbeamten hierdurch eingeschränkt? Kann man sich als Mitarbeitender auf den Stellenplan berufen, wenn es um erstrebte Beförderungen oder Höhergruppierungen geht? Wie werden befristete Arbeitsverhältnisse und Sonderurlaube darin abgebildet? Gibt es über- oder außerplanplanmäßige Stellen? Nicht nur für Personalverantwortliche sind nähere Kenntnisse der Rechtsmaterie Stellenplan daher wichtig. Aber trotz seiner großen Bedeutung bleiben die rechtlichen Rahmenbedingungen des Stellenplans häufig im Dunkeln. An dieser Stelle will dieses Seminar Ihre Arbeit konkret unterstützen.
Seminarinhalte:
Über welche „Stelle“ reden wir hier eigentlich? Der dreifache Stellenbegriff.
Müssen Stellen für befristet Beschäftigte, Halbtagsbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte, beurlaubte Mitarbeitende, Berufsrückkehrende, Mitarbeitende in Altersteilzeit und Mitarbeitende im Rahmen von Förderprogrammen im Stellenplan ausgewiesen werden?
Entweder zulässig und sinnvoll … oder unzulässig und wertlos: Vermerke im Stellenplan.
Insbesondere: Welche rechtliche Bedeutung haben KU-, KW- und Sperrvermerke wirklich?
Welche weiteren Stellenplanvermerke sind möglich und sinnvoll?
Erweiternde und einschränkende Regelungen zum Stellenplan in der Haushaltssatzung – Was ist zulässig und sinnvoll?
Die Rolle des Personalrats – Wie ist er an der Aufstellung des Stellenplans in welcher Weise zu beteiligen?
Wie viel Transparenz ist zulässig? Stellenplan, Stellenübersicht und Datenschutz.
Können sich Bedienstete zur Begründung eines Beförderungs- oder Höhergruppierungsanliegens auf den Stellenplan berufen?
Nur Tradition oder rechtliche Notwendigkeit? Die „Planstelleneinweisung“ für die/den einzelne/n Bedienstete/n.
Wie verbindlich ist der Stellenplan?
Wann wird vom Stellenplan abgewichen, wann nicht?
In welchen Fällen ist eine Abweichung vom Stellenplan zulässig, in welchen Fällen ist sie es nicht?
Stellenplan und Umsetzung von Bediensteten innerhalb der Verwaltung.
Die Auswirkungen der „Tarifautomatik“ nach dem TVöD.
Das Spannungsverhältnis zwischen Stellenplan und Organisationskompetenz des Hauptverwaltungsbeamten.
Die „Vorgreiflichkeitswirkung“ von Stellenplanausweisungen in Bezug auf organisatorische Entscheidungen des Hauptverwaltungsbeamten.
Die Änderung des Stellenplans während des Haushaltsjahres: Wann ist sie erforderlich, wann nicht?
Der Referent hat nach einem Erststudium zum Diplom-Verwaltungswirt an den Universitäten Köln und Bonn Rechtswissenschaft studiert und war anschließend in der Privatwirtschaft sowie in verschiedenen Bereichen der Kommunal- und Landesverwaltung tätig. Er ist langjähriger erfolgreicher Referent im vielfachen Auftrag von Fortbildungseinrichtungen des kommunalen Sektors. Seine Arbeitsschwerpunkte bilden das Kommunal- sowie das sonstige Verwaltungsrecht. Seit vielen Jahren ist Herr Gruber-Pickartz auch für die Brandenburgische Kommunalakademie tätig.
Zielgruppe: | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen Personalwirtschaft, Organisation und Finanzen, Mitglieder der Personalräte und alle weiteren interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. | ||
Termin | Meldeschluss | Dozent | Gebühr |
11.07.2024 09:00 – 15:30 Uhr | 23.06.2024 | Herr Georg J. Gruber-Pickartz | 209,00 € |
Ansprechpartnerin: Judith Hiller
Tel.: 0331 23028 46
E-Mail:
Nächste Veranstaltungen:
05. 11. 2024 - Uhr – Uhr
11. 11. 2024 - Uhr – Uhr