Seminare
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S3122401: Strategisches Investitionsmanagement
05. 11. 2024 - Uhr – Uhr
S1662401: Erstellen und Gestalten von umfangreichen Textdokumenten
11. 11. 2024 - Uhr – Uhr
Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften dürfen Gemeindevertreter/Stadtverordnete weder beratend noch entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung ihnen selbst, einem Angehörigen, einer von ihnen vertretenen juristischen Person oder dem Arbeitgeber einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil bringen kann (§ 22 BbgKVerf). Sinn und Zweck der Vorschrift ist es auszuschließen, dass individuelle Sonderinteressen über das Allgemeinwohl gestellt werden. Da das Vertrauen in die Neutralität und Redlichkeit der Verwaltung ein hohes rechtsstaatliches Gut sind, soll schon der „böse Anschein“ von Korruption vermieden werden. Das Thema „Befangenheit“ ist ein Dauerbrenner in Praxis und Rechtsprechung. Immer wieder ist zu prüfen, ob für Gemeindevertreter/Stadtverordnete ein Mitwirkungsverbot gegeben ist. Dabei ist die Anzahl der denkbaren Fallkonstellationen sehr umfangreich. Häufig wird die Verwaltung schon im Vorfeld einer Sitzung gebeten, mögliche Mitwirkungsverbote abzuklären oder muss im Nachhinein prüfen, ob der Beschluss wegen Mitwirkung eines Befangenen zu beanstanden ist. Da die Klärung dieser Fragen fast immer auch eine politische Dimension hat und die Öffentlichkeit/Presse sensibilisiert ist, muss die Prüfung der Verwaltung rechtssicher sein. Die zuständigen Verwaltungsmitarbeiter müssen mit den einschlägigen Gesetzen und der dazu ergangenen Rechtsprechung besonders vertraut sein.
Die Geschäftsordnung legt die Spielregeln für die Sitzungen der Gemeindevertretung, des Kreistages und der der Ausschüsse fest. Die Funktionsfähigkeit der Gemeindevertretung kann durch lange und meist unnötige Geschäftsordnungsdebatten gefährdet werden. Verstöße gegen die Geschäftsordnung können zudem die Rechtssicherheit der Beschlüsse in Frage stellen. Die Kenntnis und Auslegung der zentralen Bestimmungen der Geschäftsordnung sind deshalb besonders wichtig. Nur eine konsequente, rechtlich richtige Anwendung der Geschäftsordnung garantiert die nachhaltige Funktionsfähigkeit der Gremien.
Bitte mitbringen:
Kommunalverfassung
Geschäftsordnung der Gemeindevertretung/ Kreistag
Seminarinhalte:
Sinn und Zweck der gesetzlichen Mitwirkungsverbote für Stadt- und Gemeindevertretungen, Ausschüsse und Kreistage
Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe „Vorteil“, „Nachteil“ und „unmittelbar“
Einschränkungen und Erweiterungen des Mitwirkungsverbots in Bezug auf Arbeitnehmer, Vorstände, Berufs-und Bevölkerungsgruppen etc.
Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das Mitwirkungsverbot
Besonderheiten bei der Mitwirkung von Sportvereinsvertretern etc.
Offenbarungspflicht und Procedere vor und während der Sitzung
Rechtsprechung zu § 22 BbgKVerf oder vergleichbaren Vorschriften anderer Bundesländer
Rechtscharakter der Geschäftsordnung (Rechtsfolgen bei Verstößen)
Inhalte der Geschäftsordnung; Anträge zur Geschäftsordnung
Redezeit, Anzahl von Wortmeldungen etc
Zielgruppe: | Beschäftigte der Kommunalverwaltungen. | ||
Termin | Meldeschluss | Dozent | Gebühr |
27.06.2024 09:00 – 15:30 Uhr | 09.06.2024 | Herr Prof. Dr. Michael Schmitz | 239,00 € |
Ansprechpartnerin: Judith Hiller
Tel.: 0331 23028- 46
E-Mail:
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