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Ansprechpartnerin: Ann Hirse

Tel.: 0331 23028 22

Fax: 0331 23028 28

E-Mail:

 

S9072501: Bescheide berichtigen, ändern und aufheben

 

Können Sie Ihre Bescheide „einfach so“ korrigieren, ändern oder aufheben? Der Auslöser für diese Frage kann vielfältig sein: Erst nach einiger Zeit wird erkannt, dass ein Bescheid zu Unrecht erlassen wurde. Ein Gerichtsurteil führt zu einer neuen Beurteilung der Rechtslage. Der Empfänger eines städtischen Zuschusses hat das erhaltene Geld anderweitig ausgegeben. Oder der Betroffene verlangt von Ihnen nach Ablauf der Widerspruchsfrist, von einem Verwaltungsakt „befreit“ zu werden, weil sich die Situation zwischenzeitlich zu seinen Gunsten geändert hat.

 

In diesem Seminar werden Sie über die rechtlichen Voraussetzungen für Bescheidkorrekturen in praxis- und fallbezogener Weise informiert. Sie erfahren, wie Sie Verwaltungsakte rechtmäßig korrigieren, ändern und aufheben und Geldleistungen zurückfordern können. „Aufhänger“ und zentrales Seminarthema sind dabei die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Einbezogen werden aber auch die für Bescheide nach dem Sozialgesetzbuch und der Abgabenordnung bestehenden Besonderheiten.

 

 

Seminarinhalte:

  • Schreib- und Rechenfehler sowie sonstige „offenbare Unrichtigkeiten“ problemlos berichtigen (§ 42 VwVfG)

  • Welche Rechtsvorschrift ist maßgeblich? Das Verhältnis spezieller gesetzlicher Aufhebungsbestimmungen zu §§ 48 ff. VwVfG sicher beurteilen

  • Rechtswidrige Verwaltungsakte zurücknehmen (§ 48 VwVfG), insbesondere:

  • Vertrauensschutz des Betroffenen bei leistungsgewährenden Bescheiden (§ 48 Abs. 2 VwVfG) zutreffend beurteilen

  • Verwaltungsakte widerrufen (§ 49 VwVfG), insbesondere:

  • Gesetzliche Widerrufsgründe richtig anwenden (Widerrufsvorbehalt, Nichtbeachten von Auflagen, zweckwidriges Verwenden gewährter Geldmittel, nachträgliche Änderung der Sach- oder Rechtslage).

  • Rücknahme- und Widerrufsermessen richtig ausüben, verhältnismäßig entscheiden und Ermessensfehler vermeiden

  • Die Rechtsprechung zum „intendierten Aufhebungsermessen“ kennen und berücksichtigen

  • Zuständigkeit und Frist für Rücknahme und Widerruf zutreffend prüfen

  • Kann der Betroffene die Änderung oder Aufhebung eines Bescheides verlangen? Wiederaufgreifen des Verfahrens (§ 51 VwVfG).

  • Wie können Geldbeträge zurückgefordert werden? Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen gemäß § 49a VwVfG

  • Ändern und aufheben von Verwaltungsakten nach dem Sozialgesetzbuch X und nach der Abgabenordnung (Überblick).

 

Der Referent hat nach einem Erststudium zum Diplom-Verwaltungswirt an den Universitäten Köln und Bonn Rechtswissenschaft studiert und war anschließend in der Privatwirtschaft sowie in verschiedenen Bereichen der Kommunal- und Landesverwaltung tätig. Er ist langjähriger erfolgreicher Referent im vielfachen Auftrag von Fortbildungseinrichtungen des kommunalen Sektors. Seine Arbeitsschwerpunkte bilden das Kommunal- sowie das sonstige Verwaltungsrecht. Seit vielen Jahren ist Herr Gruber-Pickartz auch für die Brandenburgische Kommunalakademie tätig.

 

Zielgruppe:

Mitarbeitende aller Verwaltungsbereiche, die ihre verwaltungsrechtlichen Kenntnisse auf den aktuellen Stand bringen oder diese einfach einmal „auffrischen“ möchten, die mit dem Erlass von Bescheiden noch nicht oder zuletzt vor Jahren befasst waren oder auf Grund ihrer Ausbildung als Ingenieur/in, Städteplaner/in oder als Fachkraft für andere Spezialgebiete mit Verwaltungsrecht noch nicht in Berührung ge-kommen sind.

Anmeldung:

Zum Anmeldeformular gelangen Sie hier.

Termin

Meldeschluss

Ort

Dozent

Gebühr

15.10.2025
09:00 – 15:30 Uhr

29.09.2025

Panoramastr. 1
10178 Berlin

Herr Georg J. Gruber-Pickartz

219,00 €

 
  
     
     

 

 

Seminare

Nächste Veranstaltungen:

20. 11. 2024 - Uhr – Uhr

 

20. 11. 2024 - Uhr – Uhr