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S3872402: Vermeidung von Fördermittelrückrufen

21. 11. 2024 von Uhr

Der Bund bzw. die Länder „vergeben“ Zuwendungen in Milliardenhöhe. Mit dem Institut der Zuwendung als politisches Gestaltungsinstrument ist die öffentliche Hand in der Lage, Einfluss auf gesellschaftliche Bereiche bzw. Entwicklungen zu nehmen. Daneben können Zuwendungen auch dem Erhalt einzelner Wirtschafszweige bzw. dem Ausgleich (internationaler) Wettbewerbsverzerrungen dienen.

 

Die einschlägigen Rechtsvorschriften zeichnen sich durch eine hohe Komplexität aus, sodass ein Überblick in Gänze über jene Regelungen eher die Ausnahme denn die Regel sein dürfte. Dies liegt vor allem daran, dass sowohl der Bund als auch die Länder haushalterische Vorschriften erlassen, die durch eine Vielzahl von Verwaltungsvorschriften flankiert werden.

 

Ein Überblick über die maßgeblichen Vorschriften ist jedoch sowohl für Fördermittelgeber als auch für Fördermittelempfänger von essenzieller Bedeutung. Verstöße gegen haushaltrechtliche Vorgaben sind für beide Seiten ärgerlich, kosten- und zeitintensiv, sodass eine rechtsichere Beantragung, Gewährung und Verwendung von Fördermitteln oberster Priorität haben sollte. In diesem Zusammenhang zeigt das Seminar den Teilnehmern die rechtlichen Voraussetzungen und zugleich die Risikopotentiale einer Fördermittelvergabe hinsichtlich Vergabefehler auf. Konkret werden die Grundlagen des Zuwendungsrechts praxisorientiert und die einzelnen Verfahrensstufen des Zuwendungsverfahrens empfängerorientiert dargestellt, hinsichtlich von Vergabeverstößen, insbesondere bei Förderung mit EU-Mitteln.

 

Dabei werden insbesondere die Risiken aufgezeigt, die – bei Nichteinhaltung der Zuwendungsvorgaben - zu einem Fördermittelrückruf führen können. Schwerpunkt-mäßig werden dabei Fördermittelrückrufe aufgrund von Vergaberechtsverstößen behandelt. Hierbei wird auch auf Regressansprüche ggü. Dritten (z.B. Beratern, Planern) eingegangen und die Anspruchsdurchsetzung erörtert.

 

Seminarinhalte:

  • Überblick über die einschlägigen Regelungen (insb. haushalterische Vorschriften wie BHO bzw. LHO)

  • Praxisorientierte Darstellung der Grundlagen des Zuwendungsrechts

  • Voraussetzungen der Fördermittelvergabe

  • Risikopotentiale im Rahmen des Zuwendungsverfahren

  • Risikopotentiale aufgrund von Vergaberechtsverstößen

  • Folgen von Vergaberechtsverstößen (insb. bei geförderten Maßnahmen)

  • Voraussetzungen von Fördermittelrückrufen

  • Regressansprüche ggü. Dritten (Beratern, Planern, etc.) bei Fördermittelverlusten (insb. Anspruchsdurchsetzung)

 

Zielgruppe:Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung sowie von Unternehmen, die sich an Vergabeverfahren beteiligen möchten.
TerminMeldeschlussDozentGebühr
21.11.2024
09:00 – 15:30 Uhr
03.11.2024Herr Jacob Scheffen200,00 €

 

Ansprechpartnerin: Judith Hiller

Tel.: 0331 23028-46

E-Mail:

 

Veranstaltungsort

Panoramastraße 1, 10178 Berlin

 

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